Klinische Psychologie als Kassenleistung

1. Januar 2024

Es freut mich ganz besonders, Ihnen mitteilen zu können, dass klinisch-psychologische Behandlung/Therapie seit 1.1.2024 rechtskräftig endlich als Kassenleistung anerkannt und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert ist. Somit haben mit 1.1.2024 alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen.

Folgende Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss liegen uns derzeit vor:

  1. Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
  2. es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
  3. der Klinische PsychologIn muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
  4. die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der 2. Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.